DRV-Merkblatt: Scheinselbstständigkeit erkennen
Prüfkriterien der Deutschen Rentenversicherung und BSG-Rechtsprechung
Die Deutsche Rentenversicherung setzt ab 2025 das KI-Tool KIRA ein, um Scheinselbstständigkeit bei Betriebsprüfungen aufzudecken. Die Aufdeckungswahrscheinlichkeit wird sich dadurch erheblich erhöhen.
18-Punkte-Checkliste zur Selbstprüfung
Je mehr Fragen Sie mit „Ja" beantworten, desto höher das Risiko einer Scheinselbstständigkeit.
1. Weisungsgebundenheit
2. Eingliederung in den Betrieb
3. Unternehmerische Freiheit
4. Arbeitnehmerähnliche Leistungen
Offizielle Kriterien der Deutschen Rentenversicherung
5 Warnzeichen der Deutschen Rentenversicherung
- 1Uneingeschränkte Weisungsgebundenheit: Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers zu Arbeitszeit, -ort und -ablauf Folge zu leisten.
- 2Detaillierte Berichtspflichten: Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen.
- 3Arbeit in fremden Räumlichkeiten: Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten.
- 4Vorgeschriebene Arbeitsmittel: Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit Kontrollmöglichkeiten verbunden sind.
- 5Eingliederung in Betriebsabläufe: Integration in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers wie ein Arbeitnehmer.
9 Abgrenzungskriterien nach BSG-Rechtsprechung
Wichtig: Praxis vor Vertrag
Maßgeblich ist allein die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit, nicht die vertragliche Bezeichnung. Ein Vertrag, der "Selbstständigkeit" vorsieht, schützt nicht vor der Einstufung als Scheinselbstständigkeit, wenn die Realität anders aussieht.
Nächste Schritte
Statusfeststellungsverfahren
Bei Unsicherheit können Sie ein freiwilliges Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Damit wird verbindlich geklärt, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
Wann Sie einen Anwalt hinzuziehen sollten
- Bei einem hohen Risiko-Score (60%+)
- Vor größeren Vertragsänderungen
- Bei einer angekündigten DRV-Prüfung
- Wenn bereits ein Statusfeststellungsverfahren läuft
Sofortmaßnahmen bei hohem Risiko
- Vertrag auf kritische Klauseln prüfen und anpassen
- Tatsächliche Arbeitspraxis dokumentieren
- Weitere Auftraggeber akquirieren
- Eigene Betriebsmittel einsetzen und nachweisen
- Statusfeststellungsverfahren erwägen