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Schein-Check
Stand: Dezember 2025

DRV-Merkblatt: Scheinselbstständigkeit erkennen

Prüfkriterien der Deutschen Rentenversicherung und BSG-Rechtsprechung

Risiken bei Scheinselbstständigkeit
4 Jahre
rückwirkende Nachzahlungspflicht
30%+
Lohnnebenkosten bei Umstufung
Strafrecht
Risiko für Geschäftsführung
Neu ab 2025: KI-gestützte Prüfungen (KIRA)

Die Deutsche Rentenversicherung setzt ab 2025 das KI-Tool KIRA ein, um Scheinselbstständigkeit bei Betriebsprüfungen aufzudecken. Die Aufdeckungswahrscheinlichkeit wird sich dadurch erheblich erhöhen.

18-Punkte-Checkliste zur Selbstprüfung

Je mehr Fragen Sie mit „Ja" beantworten, desto höher das Risiko einer Scheinselbstständigkeit.

1. Weisungsgebundenheit

1.Müssen Sie Weisungen zu Arbeitszeit, -ort oder -ablauf befolgen?
2.Gibt es feste Kernarbeitszeiten oder Anwesenheitspflichten?
3.Müssen Sie regelmäßig detaillierte Statusberichte abliefern?
4.Arbeiten Sie überwiegend in den Räumlichkeiten des Auftraggebers?
5.Müssen Sie bestimmte Hard- oder Software des Auftraggebers nutzen?

2. Eingliederung in den Betrieb

6.Sind Sie in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden?
7.Nehmen Sie an Team-Meetings, Schulungen oder Firmenfeiern teil?
8.Nutzen Sie Visitenkarten oder E-Mail-Adressen des Auftraggebers?
9.Haben Sie einen festen Ansprechpartner oder Vorgesetzten?

3. Unternehmerische Freiheit

9.Arbeiten Sie dauerhaft nur für einen einzigen Auftraggeber?
10.Können Sie Aufträge frei ablehnen oder an Dritte delegieren?
11.Setzen Sie eigene Betriebsmittel ein (Büro, Geräte, Software)?
12.Tragen Sie ein echtes unternehmerisches Risiko (Gewinn/Verlust)?
13.Können Sie Ihre Preise und Konditionen selbst kalkulieren?

4. Arbeitnehmerähnliche Leistungen

13.Erhalten Sie Urlaubsgeld oder bezahlten Urlaub?
14.Wird bei Krankheit weitergezahlt?
15.Erhalten Sie monatlich den gleichen Betrag unabhängig vom Output?
16.Müssen Sie Urlaub beim Auftraggeber beantragen?
Auswertung:
0-6 Ja-Antworten: Geringes Risiko
7-11 Ja-Antworten: Mittleres Risiko
12+ Ja-Antworten: Hohes Risiko

Offizielle Kriterien der Deutschen Rentenversicherung

5 Warnzeichen der Deutschen Rentenversicherung

  1. 1
    Uneingeschränkte Weisungsgebundenheit: Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers zu Arbeitszeit, -ort und -ablauf Folge zu leisten.
  2. 2
    Detaillierte Berichtspflichten: Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen.
  3. 3
    Arbeit in fremden Räumlichkeiten: Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten.
  4. 4
    Vorgeschriebene Arbeitsmittel: Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit Kontrollmöglichkeiten verbunden sind.
  5. 5
    Eingliederung in Betriebsabläufe: Integration in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers wie ein Arbeitnehmer.

9 Abgrenzungskriterien nach BSG-Rechtsprechung

1Weisungsgebundene Arbeit
2Eingliederung in den Betrieb
3Keine Verfügung über eigene Arbeitskraft
4Keine eigenen Betriebsräume
5Keine Gestaltungsfreiheit bei der Arbeit
6Kein unternehmerisches Risiko
7Wirtschaftliche Abhängigkeit
8Vereinbarung von Lohnabzügen
9Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung

Wichtig: Praxis vor Vertrag

Maßgeblich ist allein die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit, nicht die vertragliche Bezeichnung. Ein Vertrag, der "Selbstständigkeit" vorsieht, schützt nicht vor der Einstufung als Scheinselbstständigkeit, wenn die Realität anders aussieht.

Nächste Schritte

Statusfeststellungsverfahren

Bei Unsicherheit können Sie ein freiwilliges Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Damit wird verbindlich geklärt, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Wann Sie einen Anwalt hinzuziehen sollten

  • Bei einem hohen Risiko-Score (60%+)
  • Vor größeren Vertragsänderungen
  • Bei einer angekündigten DRV-Prüfung
  • Wenn bereits ein Statusfeststellungsverfahren läuft

Sofortmaßnahmen bei hohem Risiko

  • Vertrag auf kritische Klauseln prüfen und anpassen
  • Tatsächliche Arbeitspraxis dokumentieren
  • Weitere Auftraggeber akquirieren
  • Eigene Betriebsmittel einsetzen und nachweisen
  • Statusfeststellungsverfahren erwägen