DRV-Merkblatt: Scheinselbstständigkeit
Offizielle Prüfkriterien der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung setzt ab 2025 das KI-Tool KIRA ein, um Scheinselbstständigkeit bei Betriebsprüfungen aufzudecken. Die Aufdeckungswahrscheinlichkeit wird sich dadurch erheblich erhöhen.
5 Warnzeichen der Deutschen Rentenversicherung
Diese fünf Kriterien werden von der Deutschen Rentenversicherung bei Betriebsprüfungen besonders beachtet. Treffen mehrere zu, steigt das Risiko einer Umqualifizierung erheblich.
- 1Uneingeschränkte Weisungsgebundenheit: Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers zu Arbeitszeit, -ort und -ablauf Folge zu leisten.
- 2Detaillierte Berichtspflichten: Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen.
- 3Arbeit in fremden Räumlichkeiten: Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten.
- 4Vorgeschriebene Arbeitsmittel: Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit Kontrollmöglichkeiten verbunden sind.
- 5Eingliederung in Betriebsabläufe: Integration in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers wie ein Arbeitnehmer.
9 Abgrenzungskriterien nach BSG-Rechtsprechung
Das Bundessozialgericht hat diese neun Kriterien zur Abgrenzung von selbstständiger und abhängiger Beschäftigung entwickelt. Sie bilden die rechtliche Grundlage für Statusfeststellungen.
Wichtig: Praxis vor Vertrag
Maßgeblich ist allein die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit, nicht die vertragliche Bezeichnung. Ein Vertrag, der "Selbstständigkeit" vorsieht, schützt nicht vor der Einstufung als Scheinselbstständigkeit, wenn die Realität anders aussieht.
Nächste Schritte
Statusfeststellungsverfahren
Bei Unsicherheit können Sie ein freiwilliges Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Damit wird verbindlich geklärt, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
Wann Sie einen Anwalt hinzuziehen sollten
- Bei einem hohen Risiko-Score (60%+)
- Vor größeren Vertragsänderungen
- Bei einer angekündigten DRV-Prüfung
- Wenn bereits ein Statusfeststellungsverfahren läuft
Sofortmaßnahmen bei hohem Risiko
- Vertrag auf kritische Klauseln prüfen und anpassen
- Tatsächliche Arbeitspraxis dokumentieren
- Weitere Auftraggeber akquirieren
- Eigene Betriebsmittel einsetzen und nachweisen
- Statusfeststellungsverfahren erwägen
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