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Schein-Check
Stand: Dezember 2025

DRV-Merkblatt: Scheinselbstständigkeit

Offizielle Prüfkriterien der Deutschen Rentenversicherung

Risiken bei Scheinselbstständigkeit
4 Jahre
rückwirkende Nachzahlungspflicht
30%+
Lohnnebenkosten bei Umstufung
Strafrecht
Risiko für Geschäftsführung
Neu ab 2025: KI-gestützte Prüfungen (KIRA)

Die Deutsche Rentenversicherung setzt ab 2025 das KI-Tool KIRA ein, um Scheinselbstständigkeit bei Betriebsprüfungen aufzudecken. Die Aufdeckungswahrscheinlichkeit wird sich dadurch erheblich erhöhen.

5 Warnzeichen der Deutschen Rentenversicherung

Diese fünf Kriterien werden von der Deutschen Rentenversicherung bei Betriebsprüfungen besonders beachtet. Treffen mehrere zu, steigt das Risiko einer Umqualifizierung erheblich.

  1. 1
    Uneingeschränkte Weisungsgebundenheit: Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers zu Arbeitszeit, -ort und -ablauf Folge zu leisten.
  2. 2
    Detaillierte Berichtspflichten: Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen.
  3. 3
    Arbeit in fremden Räumlichkeiten: Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten.
  4. 4
    Vorgeschriebene Arbeitsmittel: Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit Kontrollmöglichkeiten verbunden sind.
  5. 5
    Eingliederung in Betriebsabläufe: Integration in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers wie ein Arbeitnehmer.

9 Abgrenzungskriterien nach BSG-Rechtsprechung

Das Bundessozialgericht hat diese neun Kriterien zur Abgrenzung von selbstständiger und abhängiger Beschäftigung entwickelt. Sie bilden die rechtliche Grundlage für Statusfeststellungen.

1Weisungsgebundene Arbeit
2Eingliederung in den Betrieb
3Keine Verfügung über eigene Arbeitskraft
4Keine eigenen Betriebsräume
5Keine Gestaltungsfreiheit bei der Arbeit
6Kein unternehmerisches Risiko
7Wirtschaftliche Abhängigkeit
8Vereinbarung von Lohnabzügen
9Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung

Wichtig: Praxis vor Vertrag

Maßgeblich ist allein die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit, nicht die vertragliche Bezeichnung. Ein Vertrag, der "Selbstständigkeit" vorsieht, schützt nicht vor der Einstufung als Scheinselbstständigkeit, wenn die Realität anders aussieht.

Nächste Schritte

Statusfeststellungsverfahren

Bei Unsicherheit können Sie ein freiwilliges Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Damit wird verbindlich geklärt, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Wann Sie einen Anwalt hinzuziehen sollten

  • Bei einem hohen Risiko-Score (60%+)
  • Vor größeren Vertragsänderungen
  • Bei einer angekündigten DRV-Prüfung
  • Wenn bereits ein Statusfeststellungsverfahren läuft

Sofortmaßnahmen bei hohem Risiko

  • Vertrag auf kritische Klauseln prüfen und anpassen
  • Tatsächliche Arbeitspraxis dokumentieren
  • Weitere Auftraggeber akquirieren
  • Eigene Betriebsmittel einsetzen und nachweisen
  • Statusfeststellungsverfahren erwägen
Individuellen Risk-Check durchführen

Möchten Sie Ihre konkrete Situation anhand der 18 DRV-Kriterien prüfen? Unser kostenloser Selbsttest gibt Ihnen in wenigen Minuten eine erste Einschätzung.

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